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Grundsätzlich errechnet sich der Honoraranspruch nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechsanwaltskammertages (AHK) in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Streitwertes.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines fixen Stundensatzes oder – je nach Art der zu erbringenden Dienstleistung – auch eines Pauschalpreises. Bitte scheuen Sie sich nicht, auch in Honorarfragen Ihre Fragen konkret an mich zu richten!

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich im Rahmen aufrechter Rechtschutzversicherungsverträge im Falle bestätigter Deckung mit allen österreichischen Versicherungsanstalten eine Direktverrechnung ohne vorwegige Honorarbelastung des Mandanten als besondere Serviceleistung anbieten kann. Eine schriftliche Kostendeckungszusage wird ausnahmslos im Vorfeld routinemäßig eingeholt.

 

Vollmachts- und Honorarvereinbarung